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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2021 - 3 M 160/21   

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https://dejure.org/2021,41418
OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2021 - 3 M 160/21 (https://dejure.org/2021,41418)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.09.2021 - 3 M 160/21 (https://dejure.org/2021,41418)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. September 2021 - 3 M 160/21 (https://dejure.org/2021,41418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 2 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 121 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Wiederholungsverfügung nach Abschluss eines erfolgreich geführten Gerichtsverfahrens; erneute Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei vorausgegangenem unschlüssigen oder nicht nachvollziehbaren Gutachten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilbedürftigkeit; Erkrankung; Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; ärztliches Gutachten; Rechtskraft; Sofortvollzug; Vollziehungsinteresse; Wiederholungsverbot

  • rechtsportal.de

    Fahrerlaubnisbehördliche Anordnung der Vorlage eines Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2021 - 3 M 160/21
    Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris Rn. 4 f. m.w.N.).

    Ob die Begründung die Anordnung des Sofortvollzuges der Fahrerlaubnisentziehung auch inhaltlich tragfähig ist, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern der materiellen Rechtmäßigkeit der Vollzugsanordnung (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019, a.a.O. Rn. 6).

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2021 - 3 M 160/21
    Dies wird als Widerspruchs- und Wiederholungsverbot bezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 12.92 - juris Rn. 12; Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 B 18.18 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 18.18

    Rechtskraftwirkung bei Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen Unzuständigkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2021 - 3 M 160/21
    Dies wird als Widerspruchs- und Wiederholungsverbot bezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 12.92 - juris Rn. 12; Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 B 18.18 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 3 M 216/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines angeforderten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2021 - 3 M 160/21
    Derartige Folgen muss der Betroffene jedoch angesichts des von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risikos für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und des aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbaren staatlichen Auftrags zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben hinnehmen (Beschluss des Senats vom 9. Januar 2020 - 3 M 216/19 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 3 M 87/23

    Rechtmäßigkeit von (Werbe-)Nebenbestimmungen in einer glücksspielrechtlichen

    Gleichwohl ist anerkannt, dass das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung auch in anderen Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr gestützt werden kann und das Interesse an der Fahrerlaubnisentziehung mit dem öffentlichen Vollziehungsinteresse identisch ist (vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2021 - 3 M 161/20 [nachträgliche Korrektur durch den Senat: 3 M 160/21] - Rn. 20 zur Fahrerlaubnisentziehung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG).
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